Einsatz Böswillige Alarmierung
Ein Anrufer teilte der Feuerwehr mit, dass es am Sportplatz brennen würde. Vor Ort konnte kein Brand festgestellt werden. Eine Recherche der Anrufer-Telefonnummer und ein Besuch an der Adresse des Anrufers ergaben, dass es sich um eine frei erfundene Meldung handelte. Eine böswillige Alarmierung der Feuerwehr ist eine Straftat. Des Weiteren können ggf. hohe Kosten auf den Verursacher/in zukommen, die durch einen fingierten Einsatz entstehen.
Einsatzdetails
Datum - Zeit: | 31. Oktober 2021 - 16:19 Uhr |
Dauer: | 0 Stunde(n), 29 Minuten |
Einsatzort: | Sportplatz Fritz-Schröder-Str |
Einsatzstichwort: | ERKUNDUNG |
Einsatzkräfte: | Stv. Einheitsführung Menden |