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Einsatz Böswillige Alarmierung


Ein Anrufer teilte der Feuerwehr mit, dass es am Sportplatz brennen würde. Vor Ort konnte kein Brand festgestellt werden. Eine Recherche der Anrufer-Telefonnummer und ein Besuch an der Adresse des Anrufers ergaben, dass es sich um eine frei erfundene Meldung handelte. Eine böswillige Alarmierung der Feuerwehr ist eine Straftat. Des Weiteren können ggf. hohe Kosten auf den Verursacher/in zukommen, die durch einen fingierten Einsatz entstehen.

Einsatzdetails

Datum - Zeit:31. Oktober 2021 - 16:19 Uhr
Dauer:0 Stunde(n), 29 Minuten
Einsatzort:Sportplatz Fritz-Schröder-Str
Einsatzstichwort:ERKUNDUNG
Einsatzkräfte:Stv. Einheitsführung Menden